Warum die LTD?
Warum die Limited? - Gesellschaftsrecht | | | |
Änderungen unkompliziert und unbürokratisch
Veränderungen allgemein und bezüglich der Kapitalhöhe, als auch der Gesellschafter sind jederzeit möglich.
Soll eine Kapitalerhöhung durchgeführt werden, ist lediglich ein Beschluss der Gesellschafter notwendig. Eine Bekanntmachung wie beispielsweise bei der AG ist nicht notwendig. Kosten für die Veröffentlichung als auch Anwalts- oder Notarkosten fallen nicht an.
Aber auch die einfachere Gestaltung des Innenverhältnisses der Limited Company gegenüber der GmbH, spricht für sich.
Hinzuziehung weiterer Aktionäre (Investoren / Gesellschafter)
Notare werden in Deutschland für fast alle weiteren Schritte einer GmbH benötigt. Wenn Sie zum Beispiel vorhaben, zu einem späteren Zeitpunkt einen neuen Gesellschafter aufzunehmen, wird es wieder teuer und auch beamtenhaft. Ein Notar muss präsent sein. Insbesondere im Zeitraum des Gründerbooms kristallisierte sich klar heraus, dass die GmbH für die Aufnahme von weitern Aktionären und Investoren eine deutlich ungeeignete Gesellschaftsform darstellt. Zu dieser Zeit entschieden sich Gründer, sowie Berater und Investoren, für die Form der Akteingesellschaft, da die diesen die Möglichkeit bot, Aktionäre schnell, unbürokratisch und kostenfrei in das Unternehmen aufzunehmen.
Auch hier biete die Limited Company einen klaren Vorteil. Sie bietet große Flexibilität, da Veränderungen der Aktionärsstruktur einfach nur einmal im Jahr beim „englischen Handelsregister“ eingereicht werden müssen.
Limited vs. Personengesellschaften